Lexikon -Grundstücksbestandteile
Grundstücksbestandteile, die weder Bestandteil des noch Zubehör des versicherten Gebäudes sind, müssen im Rahmen der Gebäudeversicherung gesondert versichert werden.
Startseite | Über uns | Privat | Gewerbe | Geldanlage | Finanzierung | Onlinerechner | Downloads | Kontakt |
Grundstücksbestandteile, die weder Bestandteil des noch Zubehör des versicherten Gebäudes sind, müssen im Rahmen der Gebäudeversicherung gesondert versichert werden.